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Allgemeine Reisebedingungen

1. Anmeldung und Bestätigung
Mit der Anmeldung bieten Sie der AmphiTrek Radreisen Ltd 
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung wird unsererseits verbindlich, wenn wir
Ihnen den Reisetermin bestätigen. Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung von AmphiTrek Radreisen Ltd vom Inhalt
der Anmeldung abweichen, kommt ein Vertrag nicht zustande, sondern es liegt ein neues Angebot von
AmphiTrek Radreisen Ltd vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn
Sie dem veränderten Angebot durch eine entsprechende Erklärung zustimmen.

2. Bezahlung
Mit Eingang unserer Reisebestätigung bei Ihnen wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises fällig,
höchstens jedoch € 250 pro Person. Die Restsumme ist bis 4 Wochen vor dem Abreisetag zu überweisen.
Gemäß § 651 k Abs.3 BGB sind Sie zur Zahlung des Reisepreises nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins verpflichtet. Diesen erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.

3. Leistungen
Der Umfang der von uns erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in
Verbindung mit der gültigen Reiseausschreibung.

4. Rücktritt des Kunden
Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird aus Beweisgründen die Schriftform empfohlen.
Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des
Pauschalpreises pro Person bei einem Rücktritt bis zu 45 Tagen vor Reiseantritt.

Bei kurzfristigen Annullierungen gelten (unter Berücksichtigung üblicherweise ersparter Aufwendungen und
üblicherweise möglicher anderweitigerer Verwendung der Reiseleistungen)
folgende prozentuale Stornierungskosten:
ab 44. - 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
ab 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,
ab 14. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,
ab 7. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

Sie haben die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

5. Rücktritt durch den Veranstalter
AmphiTrek Radreisen Ltd behält sich vor, eine Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn feststeht,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Gruppentouren 8 Personen und bei individuellen Touren 2 Personen. In jedem Fall wird der Reiseteilnehmer unverzüglich informiert werden. Die eingezahlten Beträge werden in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche gegen AmphiTrek Radreisen Ltd wie Erstattung von bereits gebuchten Flügen bestehen nicht.

6. Haftung

AmphiTrek Radreisen Ltd haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Die vertragliche Haftung des
Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Verlust und Beschädigungen am
Reisegepäck oder an Fahrrädern sind unverzüglich dem Transportunternehmen zu melden. Ohne die
schriftliche Bestätigung des Transportunternehmens können evtl. keine späteren Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden.

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
AmphiTrek Radreisen Ltd verpflichtet sich, den Reisenden über die obigen Vorschriften zu informieren. Diese Informationen
gelten für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne Besonderheiten ( wie z.B. zweite
Staatsbürgerschaft, evtl. bereits bestehende Passeintragungen, etc). Bei den erwähnten Besonderheiten
sollte der Reisende AmphiTrek Radreisen Ltd informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung obiger Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten
des Reisenden.

8. Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreis zu verlangen, wenn sichergestellt ist,
dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des
Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet
werden (§ 651 K BGB).
Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch
gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen zusammen mit der Buchungsbestätigung zugeschickt.

9. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittkosten-
Versicherung (RRV). Die RRV ersetzt in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten,
wenn Sie aus wichtigem Grunde zurücktreten. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines
Reiseversicherungs-Komplett-Schutz-Paketes.

10. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags
zur Folge. Alle personenbezogenen Daten, die uns zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellt werden,
sind gemäß Bundesdatenschutz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Reiseveranstalter
kann nur an seinem Sitz verklagt werden. Soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des
privaten oder des öffentlichen Rechtes ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird
als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

Veranstalter:
AmphiTrek Radreisen Ltd

Geschäftsführer:
Reinhard Schröder
Hamburger Str. 21
19230 Hagenow
Tel. +49 (0) 3883 6226747
Fax +49 (0) 3883 6224748
E-Mail: info@amphitrek.de